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Verhandlungstermin am 22. Juni 2018 im Verfahren Müller gegen die Schweizer Privatbank J.Safra Sarasin AG
Datum: 05.04.2018
Kurzbeschreibung:
Der 5. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Stuttgart verhandelt am
Freitag, 22. Juni 2018,
um 14: 00 Uhr
im Saal 11 des Oberlandesgerichts
(Olgastr.2, 70182 Stuttgart)
unter dem Vorsitz von Markus Kittel über ein Berufungsverfahren (Az: 5 U 98/17), in dem der Ulmer Unternehmer Erwin Müller einen Schadensersatzanspruch von rund 45 Mio. € wegen Falschberatung beim Erwerb von Fondsanteilen gegen die Schweizer Privatbank Sarasin geltend macht. Das Landgericht Ulm hat der Klage im Wesentlichen stattgegeben.