Der 2. Strafsenat des Oberlandesgerichts Stuttgart verhandelt ab
Mittwoch, 31. August 2022, 9.30 Uhr
im Sitzungssaal 3, Olgastraße 2, 70182 Stuttgart
unter dem Vorsitz von Dr. Roderich Martis ein Staatsschutzverfahren gegen einen 31‑jährigen deutschen und kosovarischen Staatsangehörigen.
Die Anklage der Generalstaatsanwaltschaft Stuttgart vom 28. März 2022 wirft dem Angeklagten vor, die ausländische terroristische Vereinigung „Islamischer Staat (IS)“ unterstützt und dadurch gegen ein sogenanntes „Bereitstellungsverbot“ nach EU-Recht verstoßen und ein Vergehen der Terrorismusfinanzierung begangen zu haben, indem er im Januar 2018 von seinem Wohnort im Landkreis Lörrach aus 200 Euro in Scheinen per Post an einen bereits rechtskräftig mit Urteil des Oberlandesgerichts Stuttgart verurteilten Spendensammler des „IS“ übersandte (vgl. PM v. 2.8.2019 hier), der in einem Telegram-Kanal mit dem Namen „Al-Hudhud“ zu Spenden aufgerufen hatte, die dem „IS“ zugutekommen sollten, um – so der Vorwurf der Anklage – durch seinen finanziellen Beitrag die ihm bekannten Ziele und Tätigkeiten des „IS“ zu fördern. Der Betrag soll noch im Januar 2018 über Mittelsmänner zum „IS“ gelangt sein.
Mit Beschluss vom 23. Mai 2022 hat der 2. Strafsenat des Oberlandesgerichts die Anklage zur Hauptverhandlung zugelassen und das Hauptverfahren eröffnet. Der Senat wird in der Hauptverhandlung mit drei Richtern einschließlich des Vorsitzenden besetzt sein.
Weitere Verhandlungstermine sind bestimmt für:
Mittwoch, 14.9.2022
Mittwoch, 21.9.2022
Mittwoch, 28.9.2022
Mittwoch, 5.10.2022
Mittwoch, 19.10.2022
jeweils 9:30 Uhr
Sitzungssaal 3, Olgastraße 2, 70182 Stuttgart
Aktenzeichen
2 – 36 OJs 7/20 – Oberlandesgericht Stuttgart
36 OJs 7/20 - Generalstaatsanwaltschaft Stuttgart