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Ismet A. wegen Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung verurteilt

Datum: 20.12.2005

Kurzbeschreibung: 

Der 5. Strafsenat des Oberlandesgerichts Stuttgart hat am 20. Dezember 2005 den seit 8. Februar 2005 in Untersuchungshaft befindlichen Angeklagten wegen Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung zu einer Freiheitsstrafe von 1 Jahr und 6 Monaten verurteilt. Die Vollstreckung wurde zur Bewährung ausgesetzt. Die Bewährungszeit beträgt 3 Jahre.

Den Feststellungen des Senats zufolge leitete der Angeklagte unter den Decknamen „Sakir“ und „Cihan“ von Juli bis Dezember 2001 die PKK-Region Nordwest mit den Gebieten Hamburg, Bremen, Kiel und Oldenburg. Durch die Tätigkeit als Regionsverantwortlicher und die Ausführung der ihm dadurch zukommenden Leitungsaufgaben habe sich der Angeklagte an einer von den Führungskader der PKK in Deutschland gebildeten kriminellen Vereinigung beteiligt, deren Zwecke und Tätigkeiten auf Straftaten wie Urkundenfälschungen und Vergehen gegen das Ausländergesetz, Bedrohungen, Nötigungen und Körperverletzungen gerichtet seien, die der Aufrechterhaltung der illegalen Organisationsstrukturen und Durchsetzung der von der Organisation vorgegebenen Ziele dienten. Als Regionsverantwortlicher habe der Angeklagte deren Ziele und Praktiken gekannt und gebilligt.

Bei der Strafzumessung fand Berücksichtigung, dass der Angeklagte nicht vorbestraft ist und in der Hauptverhandlung weitgehend geständig war. Wegen einer günstigen Sozialprognose und zu bejahender besonderer Umstände hinsichtlich seiner Person und der Tat wurde die Strafe zur Bewährung ausgesetzt, wobei auch organisationskritische Äußerungen des Angeklagten gewürdigt wurden.

AZ.: 5-2 StE 4/05

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