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Mündliche Verhandlung in Sachen Müller ./. Greenpeace

Datum: 10.08.2005

Kurzbeschreibung: 

Der 2. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Stuttgart (2 U 60/05) verhandelt über die Berufung der Unternehmensgruppe Theo Müller („Müller-Milch“) gegen ein Urteil des Landgerichts Tübingen vom 16.03.2005 (5 O 42/05).

Im Dezember 2004 klebten 5 Mitglieder von Greenpeace in einem Einkaufsmarkt in Pfullingen (Landkreis Reutlingen) in der Milchprodukte- Abteilung die Kühlregale mit schwarz-gelbem Klebeband teilweise ab, sprachen Kunden des Supermarktes an und verteilten Informationsmaterial, insbesondere den „Einkaufsratgeber“ des Vereins mit dem Titel „Essen ohne Gentechnik“. Eines der Mitglieder war als Weihnachtsmann verkleidet, die anderen trugen blaue Jacken bzw. weiße Overalls mit dem Schriftzug Greenpeace. Diese Aktion wurde danach auch in anderen Supermärkten der Region durchgeführt. Unter den Milchprodukten sind unstreitig solche, die aus mit genveränderten Futtermitteln arbeitenden Betrieben stammen.

Die Unternehmensgruppe Müller ist eine Dachgesellschaft zahlreicher Produktions- und Handelsbetriebe für Milchprodukte. Sie ist der Meinung, dass mit der „Absperrbandaktion“ unzulässigerweise in ihre Rechte eingegriffen worden sei, weshalb sie gegen Greenpeace einen Unterlassungsanspruch habe. Das Landgericht hat den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung als unbegründet zurückgewiesen. Hiergegen richtet sich die Berufung der Klägerin.

Der Senat wird zu entscheiden haben, ob die Aktion ein - auch im Lichte der Meinungsfreiheit (Art. 5 GG)- unzulässiger Eingriff in den (eingerichteten und ausgeübten) Gewerbebetrieb der Tochtergesellschaften der Klägerin war und Greenpeace deren Milchprodukte mit dieser Aktion unzulässigerweise herabgesetzt hat.

Die Verhandlung findet am
Donnerstag, den 18. August 2005, 10.15 Uhr
Saal 2.10, Archivstrasse 15 A/B, 2. Stock

statt.
 

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