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Strafverfahren in Sachen Hans Lipschis ist erledigt

Datum: 08.04.2014

Kurzbeschreibung: 

Das Verfahren gegen den ehemaligen KZ-Wachmann Hans Lipschis ist erledigt, nachdem die Nebenkläger ihre sofortigen Beschwerden gegen den Beschluss des Landgerichts Ellwangen zurückgenommen haben.

Die Staatsanwaltschaft Stuttgart hatte dem Angeschuldigten zur Last gelegt, in 12 Handlungen anderen zum heimtückisch und grausamen begangenen Mord an insgesamt 10510 Menschen Hilfe geleistet zu haben, indem er in der Zeit vom 23.10.1941 bis 29.09.1943 in mehreren Wochen als Angehöriger des SS-Totenkopf-Sturmbanns zumindest Wachbereitschaft im Konzentrationslager Auschwitz hatte und dadurch den Lagerbetrieb und damit die Vernichtungsaktionen unterstützte. Das Landgericht Ellwangen hatte die Eröffnung des Hauptverfahrens abgelehnt. Nach der Rücknahme ihrer Rechtsmittel haben die Nebenkläger insoweit die im Beschwerdeverfahren entstanden Kosten zu tragen (§ 473 Abs. 1 Satz 1, 3 StPO).

 

Aktenzeichen:

1 Ws 46/14 (Landgericht Ellwangen: 1 Ks 9 Js 94162/12)

 

Ergänzende Hinweise:

§ 473 StPO

(1) 1Die Kosten eines zurückgenommenen oder erfolglos eingelegten Rechtsmittels treffen den, der es eingelegt hat. ...... 3Hat im Falle des Satzes 1 allein der Nebenkläger ein Rechtsmittel eingelegt oder durchgeführt, so sind ihm die dadurch erwachsenen notwendigen Auslagen des Beschuldigten aufzuerlegen.

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