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OLG Stuttgart verhandelt über Berufungen der Sparkasse Ulm wegen Vorsorgesparvertrag S-Scala

Datum: 08.09.2015

Kurzbeschreibung: 

Der unter anderem für Bankrechtssachen zuständige 9. Zivilsenat verhandelt am

Mittwoch, den 23. September 2015 ab 14:00 Uhr, im Saal 2.10

des Oberlandesgerichts Stuttgart (Eingang Archivstr. 15A/B)

unter dem Vorsitz von Thomas Wetzel um 14:00 Uhr zwei Verfahren über sogenannte Scala-Spar­verträge. Die Kläger hatten 2004 (9 U 31/15) beziehungsweise 1998 (9 U 48/15) einen „Vorsorgesparen S-Scala“ Vertrag mit einer Laufzeit von 25 Jahren abgeschlossen, der unter anderem mit flexiblen Sparmöglichkeiten beworben wurde.

 

Die Parteien streiten unter anderem darüber,

  • mit welchem Inhalt die Verträge zustande gekommen sind,
  • in welchem Rahmen eine einseitige Berechtigung des Kunden zur Abänderung der monatlichen Raten besteht (Klage).

und ob

  • die Sparkasse die Verträge kündigen kann oder einen Anspruch auf (gegebenenfalls einvernehmliche) Vertragsaufhebung geltend machen kann (Widerklage),
  • ein Recht auf Vertragsanpassung für ein Alternativprodukt besteht (Widerklage),

 

Das Landgericht Ulm hat die Sparkasse verurteilt, die verlangte Erhöhung der Sparrate auszuführen und ein Recht des Sparers zur jederzeitigen Erhöhung oder Absenkung der Sparrate (Minimum 25,00 €, Maximum 2.500,00 €) sowie den Ausschluss der einseitigen Beendigung durch die Bank oder einer Änderung des Vertragsverhältnisses vor Ablauf von 25 Jahren festgestellt. Die Berufung der Sparkasse will weiter eine Abweisung der Klage erreichen und verfolgt widerklagend das Ziel einer Beendigung/Aufhebung beziehungsweise Anpassung der Sparverträge.

 

Aktenzeichen und relevante Entscheidungen:

Landgericht Ulm 4 O 273/13; Oberlandesgericht Stuttgart 9 U 31/15

Landgericht Ulm 4 O 379/13; Oberlandesgericht Stuttgart 9 U 48/15

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