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Ergebnisse der 70. Jahrestagung der Präsidentinnen und Präsidenten der Oberlandesgerichte, des Kammergerichts und des Bundesgerichtshofs vom 28. bis 30. Mai 2018 in Stuttgart

Datum: 30.05.2018

Kurzbeschreibung: 

Heute ist in Stuttgart unter dem Vorsitz der Präsidentin des Oberlandesgerichts Stuttgart Cornelia Horz die 70. Jahrestagung der Präsidentinnen und Präsidenten der Oberlandesgerichte, des Kammergerichts und des Bundesgerichtshofs zu Ende gegangen. Die Tagung, die sich als „Sprachrohr der Gerichtspraxis“ gegenüber den anderen Staatsgewalten und der Öffentlichkeit versteht, hat rechtspolitische Fragestellungen und Themen der Justizverwaltung erörtert.

Einer der Schwerpunkte war die Diskussion über die vom Bundesgesetzgeber geplante Einführung einer zivilprozessualen Musterfeststellungsklage. Die Präsidentinnen und Präsidenten der Oberlandesgerichte, des Kammergerichts und des Bundesgerichtshofs unterstützen einhellig und nachdrücklich das Anliegen der Bundesregierung, die Rechtsdurchsetzung für Verbraucherinnen und Verbraucher zu verbessern. Sie sind allerdings der Ansicht, dass die derzeit geplanten gesetzlichen Regelungen die damit verbundenen und in der Öffentlichkeit vielfach beschriebenen Erwartungen nicht werden erfüllen können. Dies betreffe nicht zuletzt die sogenannten Abgas-Fälle. Hierzu schlagen die Präsidentinnen und Präsidenten als wesentlich besseren Weg ein beschleunigtes Musterklageverfahren vor, das mit wenigen Gesetzesänderungen in den bewährten Strukturen entwickelt werden könnte. Bis zu deren Inkrafttreten fordern die Präsidentinnen und Präsidenten eine Regelung, die den Eintritt der Verjährung dieser Ansprüche verhindert. Auch für die Geltendmachung von Bagatell- oder Streuschäden bringe der Gesetzentwurf der Bundesregierung keine entscheidende Verbesserung. Dieser bleibe vielmehr auf halbem Weg stehen, weil mit einem solchen Urteil für Verbraucherinnen und Verbraucher noch nicht viel gewonnen sei, diese müssten ihre konkreten Ansprüche nach einem Musterfeststellungsurteil selbst noch individuell durchsetzen.

 

Die Tagungsteilnehmer haben sich zudem dafür ausgesprochen, die Kammern für Handelssachen bei den Landgerichten strukturell zu stärken, um so auch die Kompetenz und Attraktivität deutscher Gerichte für Handels- und Wirtschaftssachen mit nationalem und internationalem Bezug zu steigern. Sie begrüßen den beabsichtigten Einsatz einer Arbeitsgruppe durch die im Juni 2018 stattfindende Justizministerkonferenz zur Untersuchung der Gerichts- und Verfahrensstrukturen in wirtschaftsrechtlich bedeutenden Gebieten auf Optimierungsmöglichkeiten und werden hierzu eigene Überlegungen einbringen.

Auch die Forderung des zweiten bundesweiten Strafkammertags, das Strafverfahren weiter praxisgerecht zu verbessern, wird von den Tagungsteilnehmern ausdrücklich unterstützt und der Gesetzgeber aufgerufen, die Vorschläge der strafgerichtlichen Praxis, die auch bereits teilweise in den Koalitionsvertrag aufgenommen wurden, bei der anstehenden Reform zu berücksichtigen.

 

Die Präsidentinnen und Präsidenten sehen sich in einer besonderen Verantwortung, den Dialog über die Aufarbeitung von NS-Unrecht in der Justiz zu fördern, um so einen Beitrag zum Selbstverständnis unserer Justiz heute und ihrer besonderen Stellung im Staatsgefüge zu leisten. Sie werden auch zukünftig Initiativen und Projekte initiieren, fördern und unterstützen, mit denen das Thema NS-Justiz, aber auch der Umgang damit in der Nachkriegszeit, in zeitgemäßer Form aufgearbeitet wird. Sie sprechen sich dafür aus, die Bedeutung des Themas Justizunrecht für das richterliche Ethos auch zum Gegenstand der Juristenausbildung zu machen.

 

Ergänzende Hinweise:

Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe sowie die 24 Oberlandesgerichte sind die höchsten Gerichte der sogenannten ordentlichen Gerichtsbarkeit. Im Instanzenzug unter ihnen stehen die Amts- und Landgerichte. Die 25 Präsidentinnen und Präsidenten treffen sich zu einer jährlichen Tagung im Wechsel am Sitz ihrer Gerichte. Das erste derartige Treffen fand im Februar 1950 im Bezirk des Oberlandesgerichts Koblenz statt; in Stuttgart war die Konferenz zuletzt vor 26 Jahren zu Gast. Die nächste Tagung findet 2019 in Bamberg statt.

Die Oberlandesgerichte haben ihren Sitz in Bamberg, Brandenburg an der Havel, Braunschweig, Bremen, Celle, Düsseldorf, Dresden, Frankfurt am Main, Hamburg, Hamm, Jena, Karlsruhe, Koblenz, Köln, München, Naumburg an der Saale, Nürnberg, Oldenburg, Rostock, Saarbrücken, Schleswig, Stuttgart und Zweibrücken. In Berlin trägt das „Oberlandesgericht“ traditionsgemäß die Bezeichnung „Kammergericht“.

 

Das Oberlandesgericht Stuttgart ist gemessen an der Einwohnerzahl seines Bezirks das drittgrößte in Deutschland. Es ist - neben zahlreichen Sonderzuständigkeiten - sachlich als Berufungs- und Beschwerdeinstanz für Zivil- und Familiensachen sowie als Revisions- und Beschwerdeinstanz in Strafsachen zuständig. Im Staatsschutzstrafrecht, bei dem u. a. Anklagen wegen Spionage, Terrorismus und Kriegsverbrechen verhandelt werden, ist das Oberlandesgericht Stuttgart auch als erste Instanz für ganz Baden-Württemberg zuständig. Das Gericht hat sechs Strafsenate (zugleich Senate für Bußgeldsachen), 21 Zivilsenate (davon fünf Familiensenate), einen Senat für Landwirtschaftssachen, einen Kartellsenat, einen Senat für Baulandsachen, einen Senat für Steuerberater- und Steuerbevollmächtigtensachen und einen Senat für Entschädigungs- und Wiedergutmachungssachen.

 

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