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70. Jahrestagung der Präsidentinnen und Präsidenten der Oberlandesgerichte, des Kammergerichts und des Bundesgerichtshofs vom 28. bis 30. Mai 2018 in Stuttgart - Einladung zum Abschlusspressegespräch am Mittwoch, 30. Mai 2018, 12:00 Uhr

Datum: 08.05.2018

Kurzbeschreibung: 

Vom 28. bis 30. Mai 2018 findet in Stuttgart unter dem Vorsitz der Präsidentin des Oberlandesgerichts Stuttgart Cornelia Horz die 70. Jahrestagung der Präsidentinnen und Präsidenten der Oberlandesgerichte, des Kammergerichts und des Bundesgerichtshofs statt.

Die 25 Präsidentinnen und Präsidenten der obersten Gerichte der sogenannten ordentlichen Gerichtsbarkeit treffen sich zu ihrer jährlichen Tagung im Wechsel am Sitz ihrer Gerichte. Das erste derartige Treffen fand im Februar 1950 im Bezirk des Oberlandesgerichts Koblenz statt; in Stuttgart war die Konferenz zuletzt vor 26 Jahren zu Gast.

Gegenstand der Tagung werden Themen der Gerichtspraxis und entsprechende rechtspolitische Fragestellungen sein. Ein Schwerpunktthema ist dieses Jahr „Die schwierige Situation der Kammern für Handelssachen und mögliche Lösungswege“; auch steht ein Meinungsaustausch zum Thema „Einführung einer zivilprozessualen Musterfeststellungsklage“ auf der Tagesordnung. Des Weiteren werden die Tagungsteilnehmer sich u.a. über Fragen der Nachwuchssituation im Richterdienst sowie über Aufarbeitung von NS-Unrecht durch die deutsche Justiz austauschen.

Im Anschluss an die Tagung sind die Vertreterinnen und Vertreter der Medien herzlich zu einem Pressegespräch eingeladen.

Das Pressegespräch findet statt am

Mittwoch, den 30. Mai 2018, 12:00 Uhr,

Tagungsraum 1 - Sparkassenakademie Baden-Württemberg,

 Pariser Platz 3 A, 70173 Stuttgart.

 

Die Präsidentin des Oberlandesgerichts Stuttgart sowie weitere Präsidentinnen bzw. Präsidenten werden in diesem Gespräch über die Ergebnisse der Tagung und gefasste Beschlüsse informieren und für Fragen zur Verfügung stehen.

Um Anmeldung bis spätesten 28. Mai 2018, 12.00 Uhr per Email unter pressestelle@olgstuttgart.justiz.bwl.de wird gebeten.



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