Durch das Haager Übereinkommen vom 5. Oktober 1961 werden ausländische öffentliche Urkunden von der Legalisation befreit. Stattdessen wird von der zuständigen Heimatbehörde des jeweiligen Vertragsstaats eine Apostille erteilt.
Die Vertragsstaaten des Haager Apostille-Übereinkommens sowie die Behörden, die in den einzelnen Vertragsstaaten für die Erteilung der Apostille zuständig sind, können über die Homepage der "HAGUE CONFERENCE ON PRIVATE INTERNATIONAL LAW" abgerufen werden. Die dort veröffentlichten Informationen sind englisch-sprachig.
Apostille-Vertragsstaaten und zuständige Apostille-Behörden